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Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN soll in der öffentlichen Diskussion über die Medien und ihre Inhalte zu einer Stimme der Fernsehschaffenden werden und das Bewusstsein für die kreativen und künstlerischen Leistungen derjenigen, die die Fernsehprogramme gestalten, fördern und stärken.

Zweck laut Satzung der DEUTSCHEN AKADEMIE FÜR FERNSEHEN ist die Entwicklung des deutschen Fernsehens als wesentlichen Bestandteil der deutschen Kultur sowie der deutschen Kulturwirtschaft zu fördern und deren Vielfalt zu erhalten, das Gespräch und den Austausch von Ideen und Erfahrungen zwischen den deutschen Fernsehschaffenden insbesondere auch zwischen freiberuflichen und in Sendern festangestellten anzuregen, zu stärken und zu pflegen, den Diskurs zu inhaltlichen und wirtschaftlichen Aspekten des deutschen Fernsehens zu führen.

Dazu werden öffentliche Veranstaltungen zu kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Themen im audiovisuellen Bereich organisiert, Weiterbildungsveranstaltungen für im audiovisuellen Bereich tätige Personen unter Leitung von Mitgliedern des Vereins oder externen Experten durchgeführt, und die Verleihung einer Fernsehauszeichnung, gegebenenfalls mit noch zu bestimmenden Partnern, vorbereitet und durchgeführt.

Die Akademie hat ihren Sitz in Berlin und München. Sie wird allen kreativen Fernsehschaffenden mit langjähriger Erfahrung und besonderer Leistung bei der Herstellung deutscher Fernsehwerke aus den Bereichen Fiction, Non-Fiction, Unterhaltung und Journalismus offen stehen.
Ab 2024 ist der normale Beitragssatz € 180, in Ausnahmefällen ist er reduziert.

Bitte beachten Sie unsere angepassten Mitgliedsbeiträge ab Januar 2024.

Diese entnehmen Sie der aktualisierten Beitragssatzung unter https://daff.tv/wp-content/uploads/2023/09/Beitragsanpassung_Anlage3_MVDAfF_2023_final.pdf

Bankverbindung:
Empfänger: Deutsche Akademie für Fernsehen e.V.
IBAN: DE09 3705 0299 0000372 343
SWIFT BIC: COKSDE33XXX

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Satzung

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In eigener Sache: Urteil zum Rundfunkbeitrag

PM DAfF zur Haftanordnung gegen Rasoulof
14. März 2020
Bundesverdienstkreuz für Michael Brandner
15. März 2020

In eigener Sache: Urteil zum Rundfunkbeitrag

Das soeben gefällte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bescheinigt den öffentlich-rechtlichen Sendern nicht nur eine Existenzberechtigung, sondern adelt ihre Aufgabe als demokratisch unerlässlich. Damit ist die Diskussion über die Abgabe und die Möglichkeit der Einmischung in Inhalte und Ausrichtung vom Tisch.     

Zitat (SZ.de, 18.7.2018): „Sie sind ein Hort der Vielfalt und Orientierungshilfe im digitalen Umbruch.“ Eine klare Absage an den Kommerz und politischen Missbrauch durch ein wie auch immer geartetes Staatsfernsehen.

Dies ist der Zeitpunkt ARD und ZDF zu gratulieren und dies ist der Zeitpunkt zu fordern, dass die Zeiten des Wettbewerbs untereinander und mit Privatsendern vorbei sein müssen. Eine verfassungsrechtliche Berechtigung und Aufgabe, Aufklärung zu leisten und Plattform der Kultur zu sein, muss dazu führen, Programme am Input der Kreativen zu orientieren. Da hat das Quotenfernsehen keine Berechtigung mehr!

Es befreit die Redakteure von Ressentiments und der ängstlichen Frage, ob etwas gefällt genauso, wie es die Kreativen davon befreien sollte, dieser Vorgabe der Programmgestalter weiter ausgesetzt zu sein!

Es ist die Chance, sich gerade im Fiktionalen wie im Dokumentarischen tatsächlich dem Sinne des Wortes zu ergeben. Ohne Filter und Maulkorb, sondern mit der Lust am Erzählen. Gut ausgestattet, mit einer verantwortungsvollen Zahlungsmoral und genügend Zeit für Vorbereitung und Durchführung. Kurz ein Neubeginn in flachen Hierarchien.

ARD und ZDF nicht mehr als Unternehmer, sondern als Partner wahrzunehmen, sollte nach diesem Urteil für Kreative innerhalb und ausserhalb der Sender das Ziel sein. Schöne Aussichten in einer Zeit, die von Orientierungslosigkeit und Zukunftsängsten geschüttelt wird.

Mit herzlichen Grüßen

Michael Brandner, Cornelia von Braun, Frank Godt,
Jochen Greve, Lara Höltkemeier, Stefan Lukschy,
Stephan Ottenbruch, Brit Possardt, Chun Mei Tan

Der Vorstand