Login

Interner Bereich, Filmwahl und mehr...

Willkommen

Werden Sie jetzt Mitglied!

Mitglied werden

Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN soll in der öffentlichen Diskussion über die Medien und ihre Inhalte zu einer Stimme der Fernsehschaffenden werden und das Bewusstsein für die kreativen und künstlerischen Leistungen derjenigen, die die Fernsehprogramme gestalten, fördern und stärken.

Zweck laut Satzung der DEUTSCHEN AKADEMIE FÜR FERNSEHEN ist die Entwicklung des deutschen Fernsehens als wesentlichen Bestandteil der deutschen Kultur sowie der deutschen Kulturwirtschaft zu fördern und deren Vielfalt zu erhalten, das Gespräch und den Austausch von Ideen und Erfahrungen zwischen den deutschen Fernsehschaffenden insbesondere auch zwischen freiberuflichen und in Sendern festangestellten anzuregen, zu stärken und zu pflegen, den Diskurs zu inhaltlichen und wirtschaftlichen Aspekten des deutschen Fernsehens zu führen.

Dazu werden öffentliche Veranstaltungen zu kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Themen im audiovisuellen Bereich organisiert, Weiterbildungsveranstaltungen für im audiovisuellen Bereich tätige Personen unter Leitung von Mitgliedern des Vereins oder externen Experten durchgeführt, und die Verleihung einer Fernsehauszeichnung, gegebenenfalls mit noch zu bestimmenden Partnern, vorbereitet und durchgeführt.

Die Akademie hat ihren Sitz in Berlin und München. Sie wird allen kreativen Fernsehschaffenden mit langjähriger Erfahrung und besonderer Leistung bei der Herstellung deutscher Fernsehwerke aus den Bereichen Fiction, Non-Fiction, Unterhaltung und Journalismus offen stehen.
Ab 2024 ist der normale Beitragssatz € 180, in Ausnahmefällen ist er reduziert.

Bitte beachten Sie unsere angepassten Mitgliedsbeiträge ab Januar 2024.

Diese entnehmen Sie der aktualisierten Beitragssatzung unter https://daff.tv/wp-content/uploads/2023/09/Beitragsanpassung_Anlage3_MVDAfF_2023_final.pdf

Bankverbindung:
Empfänger: Deutsche Akademie für Fernsehen e.V.
IBAN: DE09 3705 0299 0000372 343
SWIFT BIC: COKSDE33XXX

Registrierung

Anrede:
Titel:
Position: *
Vorname: *
Nachname: *
Email: *
Stadt: *
PLZ: *
Strasse: *
Hausnummer: *
Sektion:
Firma:
Telefonnummer:
Agentur:
Ich habe die Satzung und Beitragssatzung gelesen und akzeptiere diese hiermit. *

Sie erhalten eine E-Mail als Eingangsbestätigung.

Satzung

.

Good Broadcaster – Bad Broadcaster“ Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN befragt die Parteien im Wahlkampf

Deutsche Fernsehstars fordern zum „Wählen Gehen!“ auf
19. April 2017
Nominierungen zur Auszeichnung der Deutschen Akademie für Fernsehen 2017
21. September 2017

Good Broadcaster – Bad Broadcaster“ Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN befragt die Parteien im Wahlkampf

Köln, den 18.09.2017.  – Die DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN e.V., die Regisseure, Drehbuchautoren, Schauspieler, Bildgestalter, Szenenbildner und Kreative vieler weiterer Gewerke aus dem Bereich der audiovisuellen Programmherstellung vereint, hat die Parteien im laufenden Bundestagswahlkampf aufgefordert, zu derzeit diskutierten Reformvorschlägen des öffentlich rechtlichen Rundfunks Stellung zu nehmen. Ihre Antworten sind vielleicht eine Hilfe bei der Wahlentscheidung der Kreativen.


In den Antworten von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke, Piratenpartei und Freie Wählergemeinschaft gab es eine überwiegende Zustimmung zu folgenden Vorschlägen der AKADEMIE:
1. Transparenzpflicht
ARD und ZDF haben die Pflicht, die Öffentlichkeit lückenlos und detailliert über die Verwendung der Rundfunkabgabe zu informieren.
2. Vergütung der Kreativen für Mediatheken-Abrufe und Wiederholungen
ARD und ZDF sollen zwingend verpflichtet werden, Auftragsproduktionen nur zu solchen finanziellen Bedingungen zuzulassen, die es den beauftragten Produzenten ermöglichen, Tarifbestimmungen, Mindestlöhne und arbeitsrechtliche Bestimmungen einzuhalten. Dies gilt besonders für den Dokumentarfilmbereich.
Den kreativen Mitarbeitern und Urhebern von Auftragsproduktionen sind die gleichen Wiederholungshonorare und Verkaufserlösbeteiligungen zu gewähren, wie den direkt im Sender angestellten Kreativen. Eine Selbstverständlichkeit, die bisher leider nicht immer eingehalten wird.
3. Tochtergesellschaften der Sender
Die öffentlich-rechtlichen Sender sind zu einer deutlichen Reduzierungen ihrer Tochtergesellschaften und einem Rückzug aus den Produktionstochtergesellschaften aufgefordert.
In der Anlage eine detaillierte Auflistung der Positionen der Parteien, zu den insgesamt 8 Reformvorschlägen der Deutschen Akademie für Fernsehen.

DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN e.V. Ansprechpartner für Rückfragen: Gerhard Schmidt, gerhard.schmidt@daff.koeln

ANLAGE:

Betrifft: Antworten der Parteien auf die Umfrage der Deutschen Akademie für Fernsehen:

Beteiligt haben sich: Die Bundesparteien: CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, Die Piraten sowie die Landesverbände: Die Linke (Berlin-Brandenburg), Die Linke (Sachsen), Die Grünen (Sachsen), CDU (Hamburg), Die Freien Wähler (Bayern)

Nicht jede Partei hat zu jedem Vorschlag Stellung genommen.

1. Transparenz Nur eine wirkliche Transparenz der Verwendung der Rundfunkabgabe kann das Vertrauen der Öffentlichkeit und Politik in die Notwendigkeit der derzeitigen Rundfunkabgabe zurückgewinnen. ARD und ZDF verweigern mit immer neuen Vorbehalten diese Transparenz.

Würden Sie bzw. Ihre Partei eine lückenlose, detaillierte Transparenzpflicht der Mittelverwendung unterstützen, wie sie auch von Professor Paul Kirchhof als Recht des Gebührenzahlers definiert wird?

Ja: SPD, FDP, GRÜNE, LINKE Sachsen, CDU Hamburg, GRÜNE Sachsen, Freie Wähler Bayern, PIRATEN Nein: CDU

2. Tochtergesellschaften Die öffentlich-rechtlichen Sender versuchen sich durch Gründung von inzwischen über 200 Tochter- und Beteiligungsgesellschaften zunehmend der öffentlichen Kontrolle zu entziehen. Insbesondere die Gründung von Produktionsfirmen führt zu einer starken Wettbewerbsverzerrung gegenüber senderunabhängigen Produktionsfirmen.

Würde Sie bzw. Ihre Partei eine Reduzierung der Zahl der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften von ARD und ZDF sowie die Auflösung der Produktionstochtergesellschaften unterstützen?

Ja: CDU, GRÜNE, LINKE Sachsen, LINKE Brandenburg, GRÜNE Sachsen Nein: SPD, FDP, PIRATEN

3. Stärkung der KEF Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) ist die einzige unabhängige Institution, die die Mittelverwendung der öffentlich-rechtlichen Sender zu kontrollieren versucht. Allerdings sind aufgrund sehr begrenzter personeller Ressourcen die Kontrollmöglichkeiten unzureichend. Die ARD legt bislang nur für Teilbereiche die Aufstellung vergleichbarer Kostenstrukturen der einzelnen Landesanstalten vor, ARD und ZDF beharren untereinander auf unterschiedlichen betriebswirtschaftlichen Kostenrechnungen, beides verhindert konkrete Einsparungsvorschläge von außerhalb der Sender.

Würden Sie bzw. Ihre Partei befürworten, den Sendern eine angemessene Frist von maximal 2 Jahren zu setzten, zur Implementierung eines betriebswirtschaftlichen Systems, das es ermöglicht die Kosten der einzelnen Sender in einzelnen Programmbereichen zu vergleichen?

Ja: CDU, PIRATEN, GRÜNE Sachsen, LINKE Brandenburg Nein: SPD, FDP, GRÜNE, LINKE Sachsen, CDU Hamburg, Freie Wähler Bayern
Würden Sie bzw. Ihre Partei zustimmen die Kontrollmöglichkeiten der KEF zu verstärken insbesondere durch Verstärkung des Personals und externer Beratung?

Ja: PIRATEN, LINKE Sachsen, GRÜNE Sachsen Nein: SPD, GRÜNE, CDU Hamburg, Freie Wähler Bayern

4. Mehr Budget für Programmherstellung, Reduzierung von Kosten für Verwaltung und Altersversorgung

Aufgrund der über die Jahrzehnte aufgeblähten Verwaltungsstrukturen fließt ein Jahr für Jahr höherer Anteil der Rundfunkabgabe in Verwaltung und Altersversorgung. Nicht einmal mehr 40% der Gesamteinnahmen fließen in die Herstellung von Programmen durch Auftragsvergabe an senderunabhängige Produktionsfirmen und freie Mitarbeiter.

Würden Sie bzw. Ihre Partei die mittelfristige Festlegung eines Mindestanteils von 50% der Rundfunkabgabe in die Herstellung von Programmen durch senderunabhängige Produzenten und Kreative befürworten?

Ja: GRÜNE, PIRATEN, LINKE Sachsen, LINKE Brandenburg Nein: SPD, CDU, FDP, CDU Hamburg, GRÜNE Sachsen

5. Tarifbestimmungen, Mindestlöhne Unter dem wachsenden Kostendruck versuchen die Sender im Programmherstellungsbereich Kosten einzusparen, insbesondere durch Kürzung bei Auftragsproduktionen und den Honoraren freier Mitarbeiter. Dies führt immer häufiger dazu, dass bei Auftragsproduktionen nicht mehr die Tarifverträge und Arbeitsschutzrichtlinien eingehalten werden können. Für die Programmherstellung kreativ Tätige sind zunehmend von Altersarmut bedroht.

Würden Sie bzw. Ihre Partei befürworten, die Sender zu verpflichten, Auftragsproduktionen nur zu solchen finanziellen Bedingungen zuzulassen, die es den Auftragsproduzenten ermöglichen, besonders auch im Dokumentarfilmbereich, Tarifbestimmungen, Mindestlöhne und arbeitsrechtliche Bestimmungen einzuhalten?

Ja: SPD, FDP, GRÜNE, PIRATEN, LINKE Sachsen, LINKE Brandenburg, GRÜNE Sachsen Nein: CDU

Würden Sie bzw. Ihre Partei es unterstützen, dass die Sender sich verpflichten müssen bei Auftragsproduktionen den kreativen Mitarbeitern die gleichen Wiederholungshonorare und Verkaufserlösbeteiligungen zu gewähren, wie den direkt bei den Sendern beschäftigten Mitarbeitern?

Ja: SPD, GRÜNE, PIRATEN, LINKE Sachsen, LINKE Brandenburg, GRÜNE Sachsen Nein: CDU

6.
Spezialfall: Mediathek / Video on Demand Politik und Öffentlichkeit fordern eine langfristige, kostenlose Abrufbarkeit der Programme der öffentlich-rechtlichen Sender in deren Mediatheken. Dafür benötigen die Sender Rechte, die über das bisher übliche Maß weit hinausgehen. Diese Rechte können sich die Sender entweder durch
wirtschaftlichen Druck auf die an der Programmherstellung beteiligten Produzenten und Kreativen aneignen oder diese zusätzlich zu den bisherigen Kosten im Rahmen ihrer Etats vergüten. Die KEF hat dafür entsprechende Mittel freigegeben.

Würden Sie bzw. Ihre Partei unterstützen, dass die Sender zwingend verpflichtet werden, Produzenten und Kreative für die Nutzung ihrer Leistungen per Video on Demand (Mediatheken) angemessen zusätzlich zu vergüten, dies auch als wichtige Maßnahme gegen die oben beschriebene drohende Altersarmut?

Ja: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, PIRATEN, Freie Wähler Bayern, LINKE Brandenburg, GRÜNE Sachsen Nein: –

7. Innovativer Modellversuch zur Stärkung von Programmqualität und Programmvielfalt: „1% der Einnahmen“

Die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender stehen wegen sinkender Qualität und fehlender Innovationen zunehmend in der Kritik der Zuschauer. Grund dafür ist auch die Konzentration der Programmentscheidungen auf einige wenige Entscheidungsträger innerhalb steiler Hierarchien.

Würden Sie bzw. Ihre Partei einen Modellversuch unterstützen, der jährlich die Summe von 1% der Rundfunkabgabe, also ca. 80 Millionen Euro, zur Auftragsvergabe für Programme an eine siebenköpfige Kommission unabhängiger Dritter bindet? In eine solche Kommission könnten zum Beispiel ein Autor, ein Regisseur, ein Produzent, ein Redakteur unterhalb der Abteilungsleiterebene, ein Kritiker, ein Rundfunkrat und ein Zuschauervertreter gewählt werden. Die Redaktions- und Verwaltungskosten dieses Etats sollten auf maximal 1% des Auftragsvolumens = 800.000,-€ begrenzt und sowohl von unabhängigen Wirtschaftsprüfern, wie der KEF kontrolliert werden. Diese, im Vergleich zum derzeitigen ARD/ZDF Etats, um ein Vielfaches niedrigeren Redaktions- und Verwaltungskosten würden das Sparpotential in derzeitigen ARD/ZDF Kostenstrukturen aufzeigen.

Ja: GRÜNE, PIRATEN, CDU Hamburg, GRÜNE Sachsen, Freie Wähler Bayern Nein: CDU, SPD, FDP

8. Zukünftige Strukturen – Expertenkommission Den öffentlich-rechtlichen Sender ist es bislang nicht gelungen, effektive Reformen von innen heraus zu konzipieren und umzusetzen.

Würden Sie bzw. Ihre Partei es unterstützen, durch eine unabhängige Experten-Kommission ein Gutachten in Auftrag zu geben, dass ohne Rücksicht auf bisher vorhandene Strukturen Konzept, Grundstruktur, Machbarkeit und wirtschaftliche Eckdaten eines neuen, zukunfts- und wettbewerbsfähigen öffentlich-rechtlichen Medienkonzerns zu erarbeiten?

Ja: FDP, GRÜNE, GRÜNE Sachsen, LINKE Brandenburg, CDU Hamburg Nein: CDU, SPD, PIRATEN, Freie Wähler Bayern, LINKE Sachsen

Ziel dieses Reformvorschlages ist es, einen machbaren Übergang sinnvoller bisheriger Strukturen und Ressourcen („Good Broadcaster“) in die zu konzipierende Struktur eines zukunfts- und wettbewerbsfähigen öffentlich-rechtlichen Konzerns für audiovisuelle Programme zu schaffen, bei gleichzeitiger Abwicklung überholter, bisheriger Strukturen und Ressourcen („Bad Broadcaster“) – ohne Erhöhung der Rundfunkabgabe, ausgenommen eines Inflationszuschlages.